Kaffeeholen im Betrieb

24. September 2025 15:53

Gilt vermutlich auch für Teetrinker :roll: : Bundessozialgericht: Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Re: Kaffeeholen im Betrieb

25. September 2025 09:16

Typisch deutsche Bürokratie beim Arbeiten selbst ist man versichert, aber sobald man sich einen Kaffee holt, zählt es nicht mehr. Dabei gehört das doch eigentlich zum Arbeitsalltag dazu.

Interessant, dass das BSG da so streng unterscheidet. Heißt im Klartext: Vorsicht auf dem Weg zur Kaffeemaschine, sonst bleibt man im Zweifel auf den Folgen sitzen. Für viele sicher eine Überraschung.
Zuletzt geändert von Timo Lässer am 25. September 2025 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zwei Beiträge zu einem zusammengefasst

Re: Kaffeeholen im Betrieb

25. September 2025 13:20

Das gilt auch für den Toilettengang. Er zählt zwar zur Arbeitszeit, da es ein natürliches menschliches Bedürfnis ist, Unfälle zählen jedoch nicht als Arbeitsunfall.