Vorauszahlungen in ZM Meldung??

21. Juli 2010 14:32

Hallo Zusammen,

meine erste Frage hier am Board :-)

Meines Wissens dürfen/müssen Vorauszahlungen nicht in die ZM- Meldung mit einbezogen werden.
Doch soweit ich das überblicke, macht Navision genau das. Setze ich den Haken bei "unreal. Mwst. Vorauszahlungen", dann wird zum Zeitpunkt der Zahlung die MWSt. Bemessungsgrundlage im Mwst. Posten gebildet, was auch richtig ist. Das Problem ist jetzt, das bei Debitoren aus der EU dieser Posten nun auch in der ZM Meldung berücksichtigt wird, was meiner Meinung nicht sein darf!

Sehe ich hier etwas falsch oder ist das ein Fehler von NAV?

Vielen Dank u. viele Grüße
Andreas

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

21. Juli 2010 16:31

Hallo Andreas,

sobald eine Anzahlung erhalten wird entsteht auch ein zu versteuernder Umsatz, der in der Höhe der Zahlung in der UVA in dem zugehörigen Zeitraum zu melden ist. Ist dies eine Anzahlung aus der EU von einem Unternehmer mit USt-ID-Nr. muss der Umsatz selbstverständlich auch in der ZM des Empfängers gemeldet werden. NAV macht das also alles korrekt. In dem Monat, indem die Schlussrechnung gestellt wird erfolgt ja darin der Abzug der erhaltenen Anzahlung und somit wird nur noch der Restumsatz gemeldet (in der UVA und in der ZM)

AndreasWue hat geschrieben:Meines Wissens dürfen/müssen Vorauszahlungen nicht in die ZM- Meldung mit einbezogen werden. ... Das Problem ist jetzt, das bei Debitoren aus der EU dieser Posten nun auch in der ZM Meldung berücksichtigt wird, was meiner Meinung nicht sein darf!
Ich lerne aber auch immer wieder gerne dazu. Deswegen meine Frage an Dich: woher bezieht Du dieses Wissen?

VG,
Anke

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

22. Juli 2010 08:43

Anke S. hat geschrieben:Hallo Andreas,

sobald eine Anzahlung erhalten wird entsteht auch ein zu versteuernder Umsatz, der in der Höhe der Zahlung in der UVA in dem zugehörigen Zeitraum zu melden ist. Ist dies eine Anzahlung aus der EU von einem Unternehmer mit USt-ID-Nr. muss der Umsatz selbstverständlich auch in der ZM des Empfängers gemeldet werden. NAV macht das also alles korrekt. In dem Monat, indem die Schlussrechnung gestellt wird erfolgt ja darin der Abzug der erhaltenen Anzahlung und somit wird nur noch der Restumsatz gemeldet (in der UVA und in der ZM).

AndreasWue hat geschrieben:Meines Wissens dürfen/müssen Vorauszahlungen nicht in die ZM- Meldung mit einbezogen werden. ... Das Problem ist jetzt, das bei Debitoren aus der EU dieser Posten nun auch in der ZM Meldung berücksichtigt wird, was meiner Meinung nicht sein darf!
Ich lerne aber auch immer wieder gerne dazu. Deswegen meine Frage an Dich: woher bezieht Du dieses Wissen?

VG,
Anke


Hallo Anke,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das habe ich von einem Buchhalter erfahren. Doch selbst nach längerem googeln konnte ich keine verlässliche Quelle finden, die das bestätigt. Das beste was ich gefunden habe ist ein Artikel von Deloite:

http://www.deloitte-tax-news.de/steuern ... ungen.html

Dort steht fast ganz unten: "Wichtig: Erhaltene Anzahlungen sind nicht in der ZM zu melden!"

Wenn das allerdings so wäre würde bei jedem Unternehmen, das Navision im Einsatz hat die ZM Meldung falsch sein, wenn Anzahlungen getätigt werden. Und das kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen.

viele Grüße
Andreas

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

22. Juli 2010 11:42

Hallo Andreas,

ich habe jetzt auch mal "gegoogelt". Mit einigem erfolg. Also,dem Link von www.deubner-steuern.de kann man folgendes entnehmen:

Sowohl im Fall des § 13b Abs. 1 UStG als auch in den Fällen des § 13b Abs. 2 UStG entsteht die Steuer vorab, wenn Anzahlungen geleistet werden (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG). Bei der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG hat der Gesetzgeber dagegen keine Meldung für Anzahlungen vorgesehen. Damit ist für innergemeinschaftliche Dienstleistungen nicht gewährleistet, dass die Angaben in den Zusammenfassenden Meldungen der Leistungserbringer und die Angaben in den Steuererklärungen der Leistungsempfänger zeitlich korrespondieren und automatisch abgeglichen werden können.

Ich würde aber weiterhin auf dem bisherigen Zusammenhang zwischen Meldezeitraum UVA und ZM bestehen und gehe auch davon aus, dass der Gesetzgeber hier nachbessern wird (was ja in DE nicht unüblich ist - einfach zu viele Theoretiker am grünen Tisch :-)). Sobald ich etwas diesbezüglich höre, kann ich ja mal Laut geben. Solange können wir diesen Thread vielleicht offen lassen (?).

VG,
Anke

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

22. Juli 2010 13:20

Anke S. hat geschrieben:Hallo Andreas,

ich habe jetzt auch mal "gegoogelt". Mit einigem erfolg. Also,dem Link von www.deubner-steuern.de kann man folgendes entnehmen:

Sowohl im Fall des § 13b Abs. 1 UStG als auch in den Fällen des § 13b Abs. 2 UStG entsteht die Steuer vorab, wenn Anzahlungen geleistet werden (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG). Bei der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG hat der Gesetzgeber dagegen keine Meldung für Anzahlungen vorgesehen. Damit ist für innergemeinschaftliche Dienstleistungen nicht gewährleistet, dass die Angaben in den Zusammenfassenden Meldungen der Leistungserbringer und die Angaben in den Steuererklärungen der Leistungsempfänger zeitlich korrespondieren und automatisch abgeglichen werden können.

Ich würde aber weiterhin auf dem bisherigen Zusammenhang zwischen Meldezeitraum UVA und ZM bestehen und gehe auch davon aus, dass der Gesetzgeber hier nachbessern wird (was ja in DE nicht unüblich ist - einfach zu viele Theoretiker am grünen Tisch :-)). Sobald ich etwas diesbezüglich höre, kann ich ja mal Laut geben. Solange können wir diesen Thread vielleicht offen lassen (?).

VG,
Anke


Klar, lassen wir den Thread mal offen, vielleicht ergibt sich ja noch etwas.
Gut ist die derzeitige Situation aber nicht, da wie schon geschrieben, derzeit jedes Unternehmen mit Anzahlungen falsche ZM- Meldungen abgibt.

Komisch dass darüber sonst nichts zu lesen ist!

Gruß
Andreas

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

4. August 2010 08:11

Hat für den Fall wirklich keiner eine Lösung? Anzahlungsrechnungen sind doch eigentlich nicht so unüblich!

Re: Vorauszahlungen in ZM Meldung??

16. August 2010 17:31

Also, ich hab dann heute doch mal auf der Seite vom Bundeszentralamt für Steuern gesucht und in der "ZM Ausfüllanleitung ab dem 01.07.2010" steht in der Nr. 3 Folgendes:

3. Zusammenhang zwischen USt-Voranmeldung/-Erklärung und der ZM
Der Unternehmer hat in den USt-Voranmeldungen/in der USt-Erklärung für das Kalenderjahr die Summe der Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und / oder innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und / oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften in besonders vorgesehenen Zeilen zu erklären (§ 18b UStG).
Diese Umsätze muss er aufgeschlüsselt auf die einzelnen Abnehmer auch in der ZM für den jeweiligen Meldezeitraum (siehe Textziffer II.) melden.


So, und da bei Anzahlungen der Zahlbetrag als "Umsatz zum Zeitpunkt der Vereinahmung" gilt (deswegen ja auch beim Sollversteuerer als sogenannte Mindest-Ist-Versteuerung bekannt), ist also die Anzahlung in der UVA und ZM zeitgleich zu melden.

Tja, ich würde sagen Deloitte und auch Deubner irren da gewaltig in Ihren Aussagen auf Ihren Homepages. Letztendlich geht es in der UVA und in der ZM um Meldung von Umsätzen. Und eine Anzahlungsrechnung stellt natürlich noch keinen Umsatz dar (und auch bilanziell keine Forderung!) - aber sobald das Geld eingeht haben wir Umsatz und fällige Umsatzsteuer.

Somit gehört dann wohl Beides zum gleichen Datum in die UVA und in die ZM - wie bisher!

VG,
Anke