14. Juni 2013 12:19
Hallo alle zusammen,
wir haben damals bei der Einführung von Navision vor 5 Jahren die Kostenrechnung im System eingerichtet und seitdem ist diese leider eingeschlafen. Folglich wird jetzt das Modul nicht genutzt.
Jetzt wollen wir alles neu aufbauen und alles, was damals eingerichtet wurde, löschen und neu anfangen! Ist so was möglich oder gilt für die Kostenartenposten das gleiche wie andere Posten der Navision-Welt, einmal gebucht bedeutet nicht mehr änderbar!
Für jeden Hinweis, bin ich sehr dankbar!
14. Juni 2013 13:00
Hi,
[aus Anwender-Sicht]
grundsätzlich gehört auch die Kostenrechnung zu den Daten, die, da von steuerlicher Bedeutung, unveränderbar gespeichert bleiben sollten.
Wenn Ihr die entsprechenden Werte in der Vergangenheit nachweisbar anders ermittelt habt, sollte m.E. nichts dagegen sprechen, die Kostenrechnung in NAV auf Null zu setzen. Eventuell sollte man sich irgendwo eine gute Erklärung dafür hinterlegen, falls der FA-Prüfer irgendwann darüber stolpert.
Cheers
André
14. Juni 2013 14:46
Hallo André,
danke für die Antwort. Ich bin aber der Auffassung, dass die Kostenrechnung Teil des internen Rechnungswesens ist und die Steuerbehörde sich dafür überhaupt nicht interessiert! Dagegen steht natürlich das externe Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung), da will das Finanzamt die Buchführung nach dem bekannten Schema haben.
14. Juni 2013 14:50
Hallo,
sehe ich eigentlich genauso. Die Kostenrechnung ist ja auch nicht Bestandteil der GDPDU.
Ich glaube aber nicht, dass Du mit der Kundenlizenz die Daten gelöscht bekommst.
Wollt Ihr nur die Bewegungen entfernen oder soll auch der Kostenstellenplan gelöscht werden?
Viele Grüße
Mike
14. Juni 2013 14:59
Hallo,
Danke für Deine Antwort! Es geht primär nur um die Kostenstellenrechnung!
wir wollen den Kostenstellenplan und die Bewegungen (Kostenartenposten) löschen bzw. neu zuordnen! Wir haben eine Entwicklerlizenz im Haus. Aber darum geht es mir um ehrlich zu sein nicht. Ich will nur wissen, ob man dadurch was "kaputt" machen kann!?
14. Juni 2013 15:22
amouslih hat geschrieben:Hallo André,
danke für die Antwort. Ich bin aber der Auffassung, dass die Kostenrechnung Teil des internen Rechnungswesens ist und die Steuerbehörde sich dafür überhaupt nicht interessiert! Dagegen steht natürlich das externe Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung), da will das Finanzamt die Buchführung nach dem bekannten Schema haben.
Hier ein Auszug aus dem Fragebogen zur
GDPdU:
7. Gehören Kostenstellen zu den steuerlich relevanten Daten?
Den Kostenstellen kommt im Hinblick auf den Datenzugriff besondere Bedeutung zu. Sie unterliegen dem Zugriff der Finanzverwaltung, soweit sie steuerlich relevant sind, zum Beispiel zur Bewertung von Wirtschaftsgütern oder Passiva. Kostenstellen, die Beteiligungen oder Bewertungen von Vermögensgegenständen oder Rückstellungen zum Gegenstand haben, sind ebenso aufbewahrungs- und vorlagepflichtig wie solche, die Grundlagen für die Bemessung von Verrechnungspreisen enthalten.
Cheers
André
15. Juni 2013 09:47
Hallo alle zusammen,
Ich bin mir um ehrlich zu sein nicht so ganz sicher! Da einige Unternehmen noch nicht mal ein funktionierendes Rechnungswesen (intern) haben.
Vielleicht beteiligen sich noch einige "Spezialisten" an unsere Diskussion, die evtl. für Klarheit sorgen.
15. Juni 2013 21:35
amouslih hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Ich bin mir um ehrlich zu sein nicht so ganz sicher! Da einige Unternehmen noch nicht mal ein funktionierendes Rechnungswesen (intern) haben.
Vielleicht beteiligen sich noch einige "Spezialisten" an unsere Diskussion, die evtl. für Klarheit sorgen.
Wenn ein Unternehmen keine (funktionierende) Kostenstellenrechnung hat, können dadurch auch keine aufzubewahrenden Daten entstehen.
Wobei bist Du nicht sicher?
Wenn die vorhandenen Kostenstellen-Daten für Kalkulationen verwendet wurden, gehören sie zu den aufzubewahrenden Daten (= nicht löschen).
Wenn Ihr die vorhandenen Kostenstellen-Daten nicht für tatsächliche Kalkulationen verwendet habt, spricht (wie bereits oben von mir geschrieben) nichts gegen einen Neuaufbau der Kostenstellenrechnung.
Eventuell sollte das mit Eurem steuerlichen Berater geklärt werden.
16. Juni 2013 00:14
apab hat geschrieben:Wenn die vorhandenen Kostenstellen-Daten für Kalkulationen verwendet wurden, gehören sie zu den aufzubewahrenden Daten (= nicht löschen).
Das sehe ich auch so. Die KLR (
Betriebsbuchführung -> Rechnungskreis 2) selber unterliegt zwar keinen rechtlichen Vorschriften, aber wenn die Ergebnisse aus der KLR in der Fibu (Geschäftsbuchführung -> Rechnungskreis 1) verbucht werden, dann ist das steuerlich relevant. Das ist z.B. bei Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen , die anhand einer selbst gewählten Kalkulation (Plankosten) erfolgen, der Fall (also z.B. wenn mit dem Produktionsmodul und bei den Artikeln mit Lagerabgangsmethode "Standard" gearbeitet wird). Das sind die "Verrechnungspreise" in dem obigen GdPdU-Abschnitt.
apab hat geschrieben:Eventuell sollte das mit Eurem steuerlichen Berater geklärt werden.
Nicht nur eventuell, auf jeden Fall immer vorher klären.
Allgemeine Infos zur Trennung Rechnungskreis 1 und Rechnungskreis 2:
http://www.edumedia.de/_files/demo511.pdfhttp://www.kubiss.de/bildung/projekte/s ... ie_klr.pdf
16. Juni 2013 10:24
Hallo alle zusammen,
wie schon erwähnt, die Ergebnisse aus der KLR sind nirgendwo rein geflossen! Also, eingerichtet, ein Bisschen gebucht und dann nicht mehr angepackt, da der damalige Controller die Firma verlassen hat...
kann man jetzt die Daten löschen, wenn ja, gibt es auch einen Lauf dafür, der alles erwischt?
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